Was Ihr Steuerberater nicht weiß
Was viele Anleger nicht wissen: Die Steuerbescheinigung enthält in der Regel keine Zinserträge oder steuerpflichtige Kursgewinne von Konten in Fremdwährungen. Steuerpflichtige müssen diese Erträge in ihrer Steuererklärung zusätzlich angeben und versteuern. Gerd Petermann über eine Alternative.