„Vom ‚alten‘ ELTIF wurde sehr wenig Gebrauch gemacht“
Elmar Peine sprach mit Dr. Jochen Eichhorn von der Frankfurter Wirtschaftskanzlei Barckhaus über die neuen ELTIF-Regelungen
RW: Was wollte der europäische Gesetzgeber in einem Satz mit ELTIFs 2015 erreichen und warum gibt es jetzt eine Novelle?
Dr. Jochen Eichhorn: Vom „alten“ ELTIF wurde sehr wenig Gebrauch gemacht. Seine Regelungen waren zu komplex, sowohl hinsichtlich der Vertriebsseite, als auch in Hinblick auf die Anlagevorschriften. Deshalb ist insbesondere die Fondsindustrie, in Deutschland vertreten durch den BVI, auf den EU-Richtliniengeber, in erster Linie die EU, zugegangen und hat auf eine Novellierung hingewirkt.
RW: Ist die geeignet, mehr Kapital in den Nachhaltigkeitssektor zu bringen?
JE: Ja, durchaus. Denn die Vertriebsregelungen wurden deutlich verschlankt. Überlappungen bei den Regelungen, die nach MiFID II notwendig wurden, z. B. Geeignetheitsprüfung, wurden entfernt. Auf der Anlageseite ist weiterhin die Bereitstellung von Kapital für Investment in den Nachhaltigkeitssektor möglich.
RW: Was ist aus Ihrer Sicht die wichtigste Änderung?
JE: Die Verbreiterung der Anlagemöglichkeiten, einschließlich der Möglichkeit nunmehr auch in andere Fonds (sowohl traditionelle OGAW, wie auch AIF) zu investieren.
RW: Die Not scheint ja so groß gewesen zu sein, dass man bewährte Grundsätze der Kapitalanlage, ich denke insbesondere an die Pflicht zur Diversifizierung etwa im Fondsbereich – über Bord geworfen hat. Finden Sie das berechtigt?
JE: Dem Diversifizierungsgedanken wird weiterhin Bedeutung beigemessen. Die Investition in einen Fonds, der ja selbst bereits diversifiziert anzulegen hat, führt ja bereits zu einer gewissen Diversifikation.
RW: Halten Sie ELTIFs für ein geeignetes Anlageinstrument für Stiftungen?
JE: Ja, durchaus. Man wird sich aber den jeweiligen ELTIF genau ansehen müssen. Die Erweiterung des möglichen Anlagespektrums für ELTIF wird dazu führen, dass sich in der Hülle eines ELTIF unterschiedliche Anlagekonzepte werden umsetzen lassen.
Dr. Jochen Eichhorn ist Rechtsanwalt und Partner der in Frankfurt/M. ansässigen Wirtschaftskanzlei Barckhaus. Jochen Eichhorn ist seit mehr als 25 Jahren spezialisiert auf die Beratung und Interessenvertretung im Bank- und Finanzdienstleistungsrecht. Vor seinem Eintritt bei Barckhaus war Jochen Eichhorn als Partner für Lachner Westphalen Spamer, Frankfurt am Main, tätig. Zuvor leitete er die Bereiche Recht und Compliance des Wealth- und Asset-Management-Geschäfts der UBS in Deutschland und war Abteilungsdirektor Recht im BVI Bundesverband Investment- und Asset Management e.V.
Jochen Eichhorns Schwerpunkte liegen im Bank- und Finanzdienstleistungsrecht und insbesondere in der umfänglichen Rechtsberatung im Wertpapiergeschäft, Vermögensverwaltung, Anlageberatung und Investmentfonds/Asset Management.