Meilenstein Offenlegungsverordnung

Ein Gastbeitrag der Metzler Asset Management GmbH
Am 10. März 2021 ist die Offenlegungsverordnung in Kraft getreten. Damit wurde ein erster großer Meilenstein der Europäischen Union in Sachen Regulierung von ESG1-Investments gesetzt. Die Verordnung hat das Ziel, nachhaltige Investments transparenter zu machen. Asset Manager müssen deshalb ab sofort die Nachhaltigkeit ihrer Produkte in regelmäßigen Reportings wie in Jahresberichten sowie auf der Internetseite und in Verkaufsprospekten belegen. Profitieren sollen Sie als Investor, denn eine Intension der Offenlegungsverordnung ist es, eine Vergleichbarkeit von Anlageprodukten anhand konkreter ESG-Kennzahlen zu ermöglichen.
ESG und Metzler: Seit Jahren ein eingespieltes Team
Die Offenlegungsverordnung und auch weitere EU-Initiativen werden die Produktlandschaft und die Prozesse aller Kapitalmarktteilnehmer prägen. Daniel Sailer, Leiter Sustainable Investment Office, dazu: „Wir finden höhere Transparenzanforderungen wichtig, die über das reine Berichten von ESG-Kennzahlen hinausgehen. Ein transparenter Umgang mit ESG-Risiken und deren Integration in die Bewertung von Geschäftsmodellen entspricht der treuhänderischen Verantwortung eines aktiven Asset Managers.“
Das Thema Nachhaltigkeit im Investmentprozess spielt bei Metzler Asset Management schon lange eine wichtige Rolle. Seit mittlerweile 20 Jahren arbeiten wir an Strategien, Nachhaltigkeit modular und praktikabel im individuellen Portfoliokontext umzusetzen. Ziel der ESG-Integration ist es, durch den Einbezug wesentlicher Nachhaltigkeitsaspekte in die traditionelle Investmentanalyse das Rendite-Risiko-Profil der Portfolios zu verbessern.
So werden im Rahmen eines ganzheitlichen ESG-Ansatzes Nachhaltigkeitskriterien genutzt, um unternehmensspezifische Risiken (z. B. Reputationsrisiken) zu reduzieren und Chancen (z. B. aus dem Klimawandel) zu identifizieren. Ergänzend dazu führen wir mit Unternehmensvertretern persönliche Gespräche zu geschäftsrelevanten ESG-Herausforderungen und machen die Stimmrechte der Investoren geltend.
Nachhaltigkeitskriterien werden sowohl beim Management von Publikumsfonds als auch bei Spezialfonds eingesetzt. Bei Spezialfonds lassen sich kundenindividuelle Nachhaltigkeitskriterien vereinbaren.
Nachhaltigkeit im Namen verankert
Die vollständige ESG-Integration spiegelt sich zukünftig auch in den Namen zahlreicher Metzler-Fonds wider. Nach abschließender Prüfung durch die deutsche Aufsichtsbehörde werden die Fonds entsprechend Artikel 8 der Offenlegungsverordnung klassifiziert sein und tragen dann den Zusatz „Sustainability“ im Namen. Bei insgesamt 16 Fonds wurde die bereits 2016 implementierte ESG-Integration erweitert, so dass sie jetzt den gesetzlichen Nachhaltigkeitsanforderungen des Artikel 8 entsprechen. Damit haben Sie als Investor die Sicherheit, dass im Portfolio- und Risikomanagement Nachhaltigkeitsrisiken ausreichend berücksichtigt werden.
Metzler-Sustainability-Fonds –
Nachhaltigkeitsmerkmale im Überblick
Die Sustainability-Fonds von Metzler sind ausschließlich in Unternehmen investiert, die entsprechend einem dezidierten Filter als nachhaltig gelten. Ausgeschlossen werden Unternehmen …
- mit sehr schweren Verstößen gegen internationale Normen, z. B. Prinzipien des UN Global Compact
- die geächtete und kontroverse Waffen produzieren und/oder vertreiben
- mit hohem Umsatzanteil in den
Bereichen
- Stromgewinnung aus thermischer Kohle oder Kohleabbau
- Förderung von Erdöl und Erdgas
mittels nichtkonventioneller Methoden
(z. B. Fracking)
- Produktion oder Handel von Tabakprodukten
- Produktion oder Handel von Rüstungsgütern
Bei Staatsanleihen wird ausschließlich in emittierende Staaten investiert, die entsprechend einem Filter als nachhaltig gelten. Der Filter umfasst die Themenfelder:
- Management von ESG-Risikofaktoren, ermittelt auf der Grundlage von ESG-Ratings für Staaten
- Zugang zu politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten
- Ausmaß der Korruption
- Friedensstatus
- Häufigkeit von Geldwäschefällen
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Weitere Informationen zu den Lösungsansätzen für Stiftungen aus dem Metzler Asset Management erhalten Sie unter www.metzler.com/mam/stiftungen

Ihr Ansprechpartner

PSchaetzle@metzler.com
1 ESG steht für Environment, Social and Governance – also für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung.
Rechtlicher Hinweis
Stand: April 2021. Diese Information richtet sich nicht an Privatanleger. Die Metzler Asset Management GmbH übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Informationen. Weitere Informationen entnehmen Sie unseren rechtlichen Hinweisen www.metzler.com/disclaimer-mam.