Die doppelte Nachhaltigkeit

Philipp Prömm ist als Vorstand und Head of Sales für Marketing und Vertrieb der Shareholder Value Management AG verantwortlich.

Stiftungen sind auf regelmäßige Erträge angewiesen, um ihrem Stiftungszweck auf Dauer nachzukommen. Auf der anderen Seite achten sie auch immer mehr darauf, dass ihre Anlagen ESG-Kriterien erfüllen. Dabei berücksichtigen sie die Werte, für die ihre Institution steht. Diese zwei Nachhaltigkeitskriterien bekommen die meisten Stiftungen aber nicht unter einen Hut.

Von Philipp Prömm, Shareholder Value Management AG

Fangen wir mit der nachhaltigen Geldanlage an. Wie der Bundesverband Deutscher Stiftungen ermittelt hat, legen immer mehr Stiftungen Wert darauf, dass ihre Anlagen ESG-Kriterien erfüllen. Die dabei verfolgten Strategien reichen vom Ausschluss bestimmter Anlageklassen oder Wertpapieremittenten über die Auswahl auf der Basis von Positivkriterien bis hin zum Best-in-Class-Ansatz. Da es aber bis heute keine allgemeingültigen Nachhaltigkeitskriterien gibt, ist die Verunsicherung groß. Zwar bemüht sich die Europäische Union seit einiger Zeit um eine Vereinheitlichung. Diese wird aber eher Minimal-Voraussetzungen beinhalten, als dass ein regelbasierter und allgemein verständlicher Konsens erzielt werden kann.

Nachhaltigkeit 1: ESG & mehr      

Für unseren Frankfurter Aktienfonds für Stiftungen und den Frankfurter Stiftungsfonds haben wir deshalb einen Nachhaltigkeitskatalog erstellt, der weit über die allgemeinen Kriterien hinausgeht. Er steht für Nachhaltigkeit, Ethik und soziale Verantwortung. In einem strukturierten und kontrollierten Prozess werden alle Investments für die Fonds nicht nur im Hinblick auf die Qualität des Geschäftsmodells, Gewinnerwartungen und Bewertung analysiert, sondern vor allem auch in Hinsicht auf den Umweltschutz, soziale Ausgewogenheit und die Prinzipien einer guten Unternehmensführung.

Doch damit nicht genug. In Anlehnung an den „Leitfaden für ethisch nachhaltige Geldanlage der Evangelischen Kirche in Deutschland“ haben wir bereits im Jahr 2013 – und damit lange bevor ESG in der Mitte der (Finanz-)Welt angekommen ist – gemeinsam mit dem Research-Anbieter Sustainalytics einen Katalog von Ausschlusskriterien für den „Frankfurter Aktienfonds für Stiftungen“ entwickelt. Mit diesem Schritt wurden wir zum einen den Anforderungen der meisten Stiftungen gerecht, zum anderen spielen diese Kriterien seitdem aber auch im Rahmen unseres Risikomanagements eine zentrale Rolle.

Ethischer Leitfaden

Der so gesetzte ethische Leitfaden gilt heute für alle Vertreter der Reihe der „Frankfurter Fonds“, die wir beraten. Dabei integrierten wir in unseren Investmentansatz fortlaufend eine Reihe von relevanten Anforderungen wie die United Nations Principles for Responsible Investment (UN PRI) und den Europäischen Transparenzkodex für Nachhaltigkeitsfonds (Eurosif). Daneben sind wir als Shareholder Value Management AG Mitglied des Forums Nachhaltige Geldanlage (FNG) und wurden von diesem wiederholt mit einem Siegel mit Stern ausgezeichnet.

Im Zuge des Europäischen Transparenzlogos für Nachhaltigkeitsfonds verpflichtet sich die Shareholder Value Management AG, korrekt, angemessen und rechtzeitig Informationen zur Verfügung zu stellen, um interessierten Stiftungen die Möglichkeit zu geben, die Ansätze und Methoden der nachhaltigen Geldanlage des jeweiligen Fonds nachzuvollziehen. Diese Transparenz ist uns ein besonderes Anliegen.

Die „evangelische Komponente“

Hinzu kommt aber jetzt noch die „evangelische Komponente“. Wir beraten seit vielen Jahren die „Share Value Stiftung“, die von unserem viel zu früh verstorbenen Gründer Günter Weispfenning ins Leben gerufen wurde. Diese Stiftung unterstützt nach dem Willen des Gründers vorwiegend gemeinnützige Einrichtungen in Thüringen und Hessen, die wiederum eng mit der Evangelischen Kirche in Deutschland verknüpft sind. Dadurch gelten für uns auch die Nachhaltigkeitsgrundsätze der evangelischen Kirche. Diese geben vor, dass die Geldanlage vor allem sozialverträglich, ökologisch und generationengerecht erfolgen müssen. Das bedeutet, dass zu den klassischen Ausschlusskriterien wie Waffenproduktion, Kinderarbeit, Vertrieb oder Produktion von Tabak, Fracking oder ähnlichen Bereichen auch eine ethisch nachhaltige Komponente in die Nachhaltigkeitskriterien mit einbezogen wird. Diese hat der „Arbeitskreis Kirchliche Investments“ in seinem „Leitfaden für ethisch nachhaltige Geldanlage in der evangelischen Kirche“ genau definiert. Diesen folgen wir bei allen Investments der von uns beratenen Mandate.     

Nachhaltigkeit 2: Nachhaltige Erträge – Beispiel „Share Value Stiftung“

Die „Share Value Stiftung“ ist aber noch für den anderen Aspekt von Nachhaltigkeit ein gutes Beispiel: dem Streben nach nachhaltigen Erträgen, um den Stiftungszweck auch erfüllen zu können. Ihr Vermögen ist ausschließlich in Aktien angelegt! Und das mit großem Erfolg. So ist nicht nur das Vermögen der Stiftung im Laufe der Jahre beträchtlich gestiegen, sondern auch die zur Verfügung gestellten Fördermittel. Lagen diese im Jahr 2004 noch bei 16.000 Euro, so werden 2021 mehr als 1,2 Millionen Euro für soziale Zwecke zur Verfügung gestellt. Nicht zu vergessen: in diesen Zeitraum fallen sowohl die Marktturbulenzen der Finanz-, als auch der Coronakrise.

Vermögensallokation überdenken

Nun, nicht allen Stiftungen ist es laut Satzung möglich, nur in Aktien zu investieren. Aber vielleicht sollten einige Stiftungsgremien darüber nachdenken, ihre Aktienquote zu erhöhen. Ein Alarmsignal kommt wieder vom Bundesverband Deutscher Stiftungen, der regelmäßig seine Mitglieder zur Ertragssituation befragt. Die jüngste Umfrage hat ergeben, dass rund ein Fünftel der Stiftungen eine Rendite unterhalb der Inflationsrate erwartet. Dies betrifft vor allem kleinere Stiftungen mit einem Kapital von weniger als einer Millionen Euro. Diese halten auch in der andauernden Niedrig- bzw. Negativzinsphase an Staatspapieren wie Bundesanleihen fest. Dass diese zum Teil negative Renditen aufweisen, scheint nicht zu stören. Häufig werden nach wie vor 80 Prozent des Kapitals in Anleihen angelegt, nur maximal 20 bis 30 Prozent fließen in Aktien.

Dividenden und Qualitätsaktien

Man kann dies abtun mit „in Deutschland herrscht generell eine große Aktienskepsis – auch bei Stiftungen“. Aber ist das die Lösung? Nein, denn gerade Stiftungen mit ihrem Ewigkeitsansatz können durch einen langfristigen Anlagehorizont Wertschwankungen ohne Probleme aushalten. Vor allem wenn man berücksichtigt, dass durch regelmäßige Dividenden mehr Erträge erwirtschaftet werden können, als dies durch Zinskupons möglich ist. So schüttet der Frankfurter Aktienfonds für Stiftungen jährlich mehr als 3 Prozent für Stiftungen steuerfrei aus. Die Ausschüttungen werden anteilig zwei Mal im Jahr an die Investoren ausgezahlt. Dazu kommt die Wertsteigerung, die wir mit Qualitätsaktien erzielen. Diese haben dem Fonds erst jetzt wieder ein neues Allzeithoch beschert.

Stiftungen sollten Aktieninvestments also als Chance begreifen. Denn eines ist auch sicher: Wer ausschließlich in Anleihen hoher Bonität investiert, verstößt in gewisser Weise oft nicht nur gegen die eigene Satzung, sondern auch gegen die Vorgaben der Aufsichtsbehörde. Denn sicher mag es sein, Gewinne bringt es aber in jedem Fall nicht.