Was Ihr Steuerberater nicht weiß

Von Gerd Petermann, Vermögensberater bei der Hoppe VermögensBetreuung GmbH & Co. KG in Menden

In der Regel reichen Anleger die jährlichen Steuerbescheinigungen der Bank an ihren Steuerberater weiter. Was viele Anleger nicht wissen: Die Steuerbescheinigung enthält in der Regel keine Zinserträge oder steuerpflichtige Kursgewinne von Konten in Dollar, Norwegischen Kronen oder anderen Fremdwährungen. Steuerpflichtige müssen diese Erträge in ihrer Steuererklärung zusätzlich angeben und versteuern.

Vielfach hat der Steuerberater aus der ihm vorgelegten Steuerbescheinigung praktisch keine Chance zu erkennen, dass der Mandant ein Fremdwährungskonto unterhält. Im Ergebnis bedeutet das leider oft, dass der Anleger nicht wusste, dass die Steuerbescheinigung unvollständig war und dass der Steuerberater nicht wusste, dass er ein Fremdwährungskonto in die Steuererklärung einarbeiten musste. Weil das Finanzamt kaum Prüfmöglichkeiten hatte, sind nicht richtig erklärte Fremdwährungserträge in der Vergangenheit in den seltensten Fällen aufgefallen. Das ändert sich ab diesem Jahr.

Banken wissen ab sofort Bescheid

Ab 2025 sind die Banken verpflichtet, für das Steuerjahr 2024 Fremdwährungsgewinne zu melden und die dafür anfallende Steuer automatisch abzuführen. Bekommt das Finanzamt zum ersten Mal Erträge aus einem Fremdwährungskonto mitgeteilt, könnte schnell die Frage aufkommen, seit wann denn das Fremdwährungskonto schon bestand und ob in der Vergangenheit die Steuererklärung richtig abgegeben wurde.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Fremdwährungskonto in der Vergangenheit richtig versteuert wurde, dann sollten Sie das jetzt dringend mit Ihrem Steuerberater klären. Wenn Sie zusammen mit Ihrem Steuerberater feststellen, dass in der Vergangenheit nicht alles optimal funktioniert hat, kann er Sie beraten, wie man weiter vorgeht.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Schon die Rechtsprechung der alten Römer folgte dem Grundsatz „Ignorantia legis non excusat“. Insbesondere im Steuerrecht gilt dieser Grundsatz „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ auch heute noch.

Das Fremdwährungskonto schnell noch aufzulösen, dürfte wenig helfen, da in der Regel für das Jahr 2024 schon Erträge angefallen sind. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist möglicherweise ein Weg. Dafür müssen Sie selbst aktiv werden. Meldet sich das Finanzamt, weil es von dem Fremdwährungskonto schon erfahren hat, ist es dafür in der Regel zu spät. Dann kann eine empfindliche Geldstrafe oder bei sehr schwerwiegenden Fällen sogar Haft drohen. Die nicht gezahlten Steuern sind in jedem Fall nachzuzahlen und zu verzinsen.

Wer ohne steuerliche Komplikationen in die Wertentwicklung und die Verzinsung von Fremdwährungen investieren möchte, dem empfehlen wir anstelle eines oft teuren Fremdwährungskontos lieber auf einen Geldmarktfonds in der entsprechenden Fremdwährung zurückzugreifen. Die Ertragschancen sind vergleichbar. Da es sich dabei um ein Wertpapier im Depot handelt, gibt es keine steuerlichen Besonderheiten zu berücksichtigen. Sämtliche Erträge werden automatisch von der Bank in die Steuerbescheinigungen eingearbeitet.

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